Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Sibylle Paier als Auftragnehmerin (im Folgenden auch „AN“) und ihren Auftraggebern (im Folgenden auch „Kunden“, „Brautpaar“ oder ähnlich genannt). Auch bei Durchführung des Auftrags durch eine Ersatzrednerin/einen Ersatzredner gelten die gegenständlichen AGB.

Beim gegenständlichen Vertrag handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen wurde, der die Abhaltung einer Hochzeitsrede zu einem definierten Termin beinhaltet.

Verträge werden ausschließlich unter Anwendung der gegenständlichen AGB geschlossen, außer es wurde eine separate einzelvertragliche Regelung getroffen. Die gegenständlichen AGB liegen die allen mit der AN aufgrund der Angebote auf www.be-herzt.at oder persönlich geschlossenen Verträge zugrunde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Videos werden in diesem Vertrag wie Bilder behandelt.

2. Fristen

Sind als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. 

3. Vertragspartner, Sprache und Vertragsabschluss

Der Vertragspartner der Kunden ist Sibylle Paier, Buchbergweg 9, 5163 Mattsee.

Geschäfts-und Vertragssprache ist Deutsch.

Mit dem Kontakt-Formular oder per E-Mail (oder Anruf) schicken die Kunden eine unverbindliche Anfrage an „beherzt“. Die Eingangsbestätigung der Anfrage wird automatisch gesendet. Seitens der AN wird geprüft, ob der Termin zur Verfügung steht und wird in weiterer Folge ein Termin für das unverbindliche Erstgespräch vereinbart.

Nach dem Erstgespräch treffen die Kunden die Entscheidung, ob die AN als Hochzeitsrednerin gebucht wird und kann diese den Auftrag annehmen oder ablehnen. In weiterer Folge erstellt die AN einen individualisierten Auftrag in dem alle Details der Vereinbarung festgehalten sind. Durch die Unterschrift dieses Auftrag stimmen die Kunden der Vereinbarung zu. Die Anzahlung (Terminreservierungsgebühr) wird innerhalb von sieben Werktagen nach Annahme der Auftragsvereinbarung fällig.

Mit Zustimmung der Kunden darf die AN eine Ersatzrednerin/einen Ersatzredner mit der Durchführung des Auftrags beauftragen, wobei diesfalls keine Mehrkosten für das Brautpaar entstehen. Auch bei Durchführung des Auftrags durch die Ersatzrednerin gelten die gegenständlichen AGB, tritt jedoch die Ersatzrednerin an die Stelle der AN.

Der Termin für Ihre Freie Trauung ist erst nach Gutschrift der Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Honorars auf dem Konto der AN reserviert. Wenn die Anzahlung trotz Fälligkeit nicht bis zu einem Zeitpunkt von 7 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgt ist, kann die AN vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung verfällt und die AN keine Terminübernahmepflicht trifft. Diesfalls stehen der AN – unabhängig von etwaigen Schadenersatzansprüchen - nur tatsächlich getätigte Auslagen zB für Anfahrten etc in Zusammenhang mit dem Auftrag sowie ein Honoraranteil für tatsächich bereits erbrachte Leistungen (zB Vorbereitung der Hochzeitsrede) zu.

Der zweite Teil des vereinbarten Honorars in Höhe von 60% des vereinbarten Honorars ist spätestens vier Wochen vor dem angesetzten Trauungstermin zur Zahlung fällig. Der Restbetrag in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars zzgl gegebenenfalls anfallender Reisekosten ist spätestens binnen vier Wochen nach der Trauung durch die Kunden zu bezahlen.

Das Brautpaar verpflichtet sich bei Vertragsabschluss fristgerecht das vereinbarte Honorar (Pauschale, eventuell Zusatzangebote und Fahrtkosten laut Vereinbarung) zu bezahlen.

Bei einer Stornierung über 12 Wochen vor der Veranstaltung wird ein Ausfallhonorar berechnet in der Höhe von mindestens 50% des vereinbarten Honorars.

Bei Stornierung ab 12 Wochen vor der Veranstaltung werden 100% Prozent des Honorars fällig. Das Honorar setzt sich aus dem pauschalierten Fixbetrag und den eventuell gebuchten Zusatzangeboten und der gefahrenen Kilometer zum Veranstaltungsort zusammen.

4. Vertragsdauer

Der Vertrag wird für die Dauer der einmaligen Erfüllung geschlossen.

 

5. Kosten der Freien Trauung

Für die Freie Trauung ist ein Pauschalbetrag in Höhe von € 1.200,00 zu bezahlen, es sei denn, es wird schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dessen Höhe ist ein Fixbetrag und unabhängig von den verschiedenen Trauungsmenüpunkten die das Brautpaar wählt.

Der erste Teil des vereinbarten Honorars, die Anzahlung in Höhe von 20 % ist binnen sieben Werktagen nach Annahme der Auftragsvereinbarung fällig. Der zweite Teil des vereinbarten Honorars in Höhe von 60% des vereinbarten Honorars ist spätestens vier Wochen vor dem angesetzten Trauungstermin zur Zahlung fällig. Der Restbetrag in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars zzgl gegebenenfalls anfallender Reisekosten ist spätestens binnen vier Wochen nach der Trauung durch die Kunden zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt. Die Geltend­machung eines darüber hinaus entstehenden Verzugsschadens ist der AN vorbehalten.

Zusätzliche Kosten ergeben sich für die Anfahrt zum Ort der Trauung, bzw zu den Treffen mit dem Brautpaar. Berechnet werden die Kosten folgender Maßen: Die Summe aller gefahrenen Kilometer (zu den Treffen mit dem Brautpaar, dem Lokalaugenschein, dem Trauungsort) abzüglich 50 km die in der Pauschale inkludiert sind, mal 50 Cent. Sollte die Anfahrtsstrecke zum Trauungsortmehr als 150 Kilometer betragen, kommen noch die Kosten für die Übernachtung dazu.

Für kurzfristig geplante Trauungen – also wenn das Brautpaar erst 8 Wochen vor dem Termin, oder sogar noch später an die AN herantritt, wird ein Zuschlag in Höhe von € 200,00 verrechnet.

Für eine zweisprachige Trauung in Deutsch und Englisch, sind Mehrkosten in Höhe von € 300,00 zu bezahlen.

Für eine zweisprachige Trauung in Deutsch und einer anderen Sprache als Englisch gibt es die Möglichkeit, dass die Kunden einen Dolmetscher engagieren. Auch hier betragen die Mehrkosten zwecks Abstimmung mit dem Dolmetscher € 300,00.

Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

Wurden mit einem Kunden Teilzahlungen vereinbart, so wird die gesamte Forderung fällig gestellt, wenn der Kunde unter Setzung einer einwöchigen Nachfrist und unter Androhung des Terminsverlustes erfolglos gemahnt wurde.

 

6. Gewährleistung

Die AN wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen.

Das Brautpaar trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der AN liegen.

Sollte es durch einen unvorhersehbaren plötzlich eingetretenen Umstand (Krankheit, Unfall) der AN nicht möglich sein die Freie Trauungszeremonie zum vereinbarten Termin zu halten, wird sie das Brautpaar umgehend informieren und, wenn gewünscht, für entsprechenden Ersatz sorgen. Die bzw. den Ersatzredner über den geplanten Ablauf der Hochzeit informieren und ihr/ihm sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen. Dem Brautpaar entstehen durch diesen Wechsel keine zusätzlichen Kosten.

Die AN darf alle ihr vom Brautpaar oder deren Fotografen überlassenen Fotos und Filme auf ihrer Homepage, in Social Networks oder im jährlich erstellten Hochzeitsbuch zu Werbezwecken verwenden, wenn nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

7. Urheberrechtliche Bestimmungen

Der der AN erteilte Auftrag ist u.a. ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist u.a. die Schaffung und der Vortrag der in Auftrag gegebenen Hochzeitsrede. Es gelten sohin für den Inhalt der Hochzeitsrede auch die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes.

Alle Urheber und Leistungsschutzrechte iSd UrhG stehen der AN zu.

Sämtliche Arbeiten der AN, wie insbesondere Entwürfe oder die in Auftrag gegebene Rede insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

Die entgeltliche Weitergabe der Hochzeitsrede ist nur durch gesonderte im Auftrag angeführte Vereinbarung bzw. nur durch schriftliche Zustimmung gestattet. Die unentgeltliche Weitergabe (insbesondere im privaten Umfeld bei Familienfeiern, Hochzeiten, usw.) ist generell gestattet.

Im Falle einer Veröffentlichung (auch auf privaten Homepages) ist die AN berechtigt, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung), bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar unmittelbar beim Lichtbild eindeutig zuordenbar zu begehren.

Die AN ist berechtigt, die Rede und etwaige ihr zur Verfügung stehenden Bilder/Fotos der Hochzeit zu Zwecken der eigenen Werbung (insbesondere Facebook, Instagram, Google+, Youtube die eigene Website sowie Printmedien) uneingeschränkt zu verwenden. Dies erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild/Ton/Datenträger. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z. B. OnlineNutzung jeglicher Art, jegliche Printnutzung, TV, Kino, Theater, Videogramme usw.), interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder umgestaltet werden. Die AN ist berechtigt die Bilder zu verändern und auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Der Auftraggeber erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Der Auftragnehmer wird jedoch keine Fotos verwenden, von deren objektiv angenommen werden kann, dass sie sich für die Person / Personen auf den Fotos nachteilig auswirken könnten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet die fotografierten Personen, bzw. jene Personen die die Veranstaltung/Hochzeit besuchen über den Umstand gemäß Punkt 7 4. Absatz zu informieren und deren Zustimmung einzuholen

Die AN ist berechtigt, den Namen des Kunden auf ihrer Homepage und Publikationen als Referenz zu nennen (Referenznennung).

 

8. Widerrufs-oder Rücktrittsrecht bei Rücktrittsbelehrung/Rücktrittsrecht gemäß § 5e KSchG

§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebene Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Die Kunden können ihre Vertragserklärung sohin innerhalb von sieben Werktagen (per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen.

Der Widerruf (Rücktrittserklärung) ist zu richten an:

beherzt
Sibylle Paier
Buchbergweg 9
5163 Mattsee
sibylle@be-herzt.at

Rücktrittsfolgen: Wenn die Kunden von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, leisten sie entweder die Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Honorars nicht bzw. bekommen die die Anzahlung wird retourniert, wenn das Rücktrittsrecht frist- und formgerecht ausgeübt wurde.

 

9. Datenschutz

Die Kunden stimmen zu, dass im Rahmen der Planung der Freien Trauungszeremonie bekanntgegebene Daten, für Zwecke der Buchhaltung, sowie zu internen Marktforschungs-und Marketingzwecken erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Die Daten werden zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken verwendet. Die Kunden haben das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten vom AN gesammelt wurden. Die Dateninformationsstelle erreichen Sie unter der E-Mail Adresse: sibylle@be-herzt.at. Über schriftliche Anfrage werden die Kunden über die zu ihrer Person gespeicherten Daten informiert, unrichtige Daten richtigstellt bzw. auf Wunsch entsprechend gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht vorgeht. Die Kunden haben das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung und Datenverwendung mit Wirkung für die Zukunft.

Im Sinne der Datenminimierung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist die AN berechtigt, die Daten 3 Monate nach Auslieferung zu löschen, sofern keine anderswertige Vereinbarung getroffen werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden werden die Daten länger vorgehalten und gespeichert. Eine Garantie für die Verfügbarkeit der Daten oder eine Haftung für die Nicht-Verfügbarkeit der Daten ist allerdings in jedem Fall ausgeschlossen.

Die Kunden stimmen zu, dass in einigen Bereichen der Website sogenannte Cookies eingesetzt werden, um ihnen die Leistungen der AN individueller zur Verfügung stellen zu können. Cookies sind Kennungen, die ein Webserver an einen Computer senden kann, um ihn für die Dauer des Besuches zu identifizieren.

 

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen auf Grundlage dieser AGB gilt Österreichisches Recht.

Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB der Geschäftssitz der AN vereinbart. Die AN ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche auch am nach dem Sitz des Kunden örtlich und sachlich zuständigen Gerichts geltend zu machen.

 

11. Änderung der AGBs

Die AN ist berechtigt, diese AGB, soweit sie in das Vertragsverhältnis mit dem Kunden eingeführt sind, einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung werden die Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen durch die AN ehestmöglich informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn die Kunden nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der AN gegenüber in Schrift-oder Textform widersprechen.

 

12. Links

Die AN ist für Inhalte aller auf ihrer Homepage gelinkten Seiten nicht verantwortlich, distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf ihrer Website und macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angebrachten Links.

 

13. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AN auf einen Dritten übertragen.

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Es wird im Übrigen vereinbart, dass die nichtige oder unwirksame Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen ist, dass der mit der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird. Dies gilt auch für allfällige Lücken. (Salvatorische Klausel). 

Sofern zwingendes Recht der Anwendung einzelner Bestimmungen entgegensteht, tritt an deren Stelle jener Regelungsinhalt, der mit der Bestimmung am besten in Einklang zu bringen ist.

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

Stand: Februar 2021